Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Logik in der Informatik

Klausurhinweise "Diskrete Strukturen für Wechselnde"

Checkliste — zur Klausur müssen Sie mitbringen:

  • einen blau oder schwarz schreibenden, dokumentenechten (nicht radierbaren) Stift
  • einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (die Gesundheitskarte ist nicht ausreichend)
  • Ihren Studierendenausweis

Details zur Klausur

  • Die Klausur "Diskrete Strukturen für Wechselnde" dauert 75 Minuten.

  • Grundsätzlich gelten die in der Ordnung Ihres Studiengangs sowie die in der ZSP-HU festgelegten Regelungen. Dieses hier sind nur ergänzende Hinweise.

  • Alle Klausurteilnehmer*innen müssen sich durch (1) den Studierendenausweis und (2) einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.

  • Die Sitzordnung wird von uns festgelegt und kurz vor Beginn der Klausur bekannt gegeben.

  • Außer einem blau oder schwarz schreibenden, dokumentenechten (nicht-radierbaren) Schreibstift sind keine weiteren Hilfsmittel zugelassen (insbesondere: kein Vorlesungsskript, keine mitgebrachten Notizen, kein von Ihnen mitgebrachtes Papier, kein Taschenrechner, kein Handy). Bitte beachten Sie, dass ein während der Klausur eingeschaltetes Handy als Betrugsversuch gewertet wird.

  • Schreibpapier wird von uns bereitgestellt. Für jede Lösung steht in der Klausur eine bestimmte Lösungsbox zur Verfügung. Gegebenenfalls können auch die beigefügten Zusatzblätter benutzt werden. Weitere Blätter sind auf Nachfrage erhältlich.

  • Begründungen sind nur dann notwendig, wenn die Aufgabenformulierung dies verlangt.

  • Jedes Blatt der abgegebenen Lösung muss mit Namen, Vornamen und Matrikelnummer gekennzeichnet sein; andernfalls werden diese Blätter nicht gewertet.

  • Werden zu einer Aufgabe zwei oder mehr Lösungen angegeben, so gilt die Aufgabe als nicht gelöst. Entscheiden Sie sich also immer für eine Lösung und streichen Sie die anderen kenntlich durch.

  • In der Klausur können insgesamt bis zu 75 Punkte erreicht werden. Wer 37,5 oder mehr Punkte erreicht, hat die Klausur bestanden.

Bitte beachten Sie den folgenden Auszug aus der ZSP-HU, § 111 und § 112:

§ 111 (1): [...] Wer bei der Ablegung einer Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird die Täuschung erst bekannt, nachdem die Erbringung der Studienleistung oder das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, wird die Bestätigung aufgehoben und eingezogen. Die Leistungspunkte werden entzogen.
§ 111 (2): Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn [...] nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet werden. [...]
§ 111 (3): Bei wiederholter Täuschung oder wiederholtem Täuschungsversuch kann die Studentin oder der Student von der Wiederholung der betroffenen Studienleistung oder Prüfung ausgeschlossen werden.
[...]
§ 111 (5): Wird eine Täuschung erst bekannt, nachdem die Abschlussdokumente nach § 115 erteilt sind, kann der akademische Grad nach Maßgabe der landesrechtlichen Regelungen entzogen werden.
§ 112 (1): [...] Wer bei der Ablegung einer Prüfung stört oder zu stören versucht, hat die Prüfung nicht bestanden. Wird die Störung erst bekannt, nachdem die Erbringung der Studienleistung oder das Bestehen der Prüfung bestätigt ist, wird die Bestätigung aufgehoben. Die Leistungspunkte werden entzogen.
[...]
§ 112 (2): Eine Störung oder ein Störungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Hilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch geleistet wird oder andere Studentinnen und Studenten trotz Ermahnung bei der Erbringung der Studienleistung oder Ablegung der Prüfung beeinträchtigt werden.
§ 112 (3): § 111 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.