Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Institut für Informatik

Neuregelung zu Prüfungen

Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik vom 2. November 2005

zur Anwendung von §4 der Prüfungsordnung vom 30. September 2003 für den Diplom-Studiengang Informatik

Nach § 4 der Prüfungsordnung vom 30. September 2003 wird zu Modulprüfungen des Hauptstudiums nur zugelassen, wer alle Modulprüfungen des Grundstudiums erbracht hat. Ausnahmen können im Einzelfall genehmigt werden.

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, Modulprüfungen im Hauptstudium generell nur in den Fällen zuzulassen, in denen alle Modulprüfungen im Hauptfach Informatik erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Abschluss der Nebenfachs im Grundstudium wird jedoch nicht zur Bedingung gemacht.

Ein fehlendes Proseminar im Grundstudium ist kein Grund, nicht an einer Prüfung des Hauptstudiums teilzunehmen. Ebenso dürfen Seminare im Hauptstudium besucht werden, obwohl im Grundstudium Informatik noch Prüfungsleistungen fehlen. Begründung: Nach § 6 (7) und § 8 (4) der Studienordnung schließen Proseminare bzw. Seminare mit Leistungsnachweisen, jedoch nicht mit Prüfungen ab.

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums - eingeschlossen sind Leistungsnachweise - ist jedoch in allen Fällen erlaubt. Damit müssen nur geringe Defizite im Grundstudium zu keinen größeren Verzögerungen im Hauptstudium führen.

Für die Anmeldung für Prüfungen im Hauptstudium nach der neuen Prüfungsordnung wird ein neues Anmeldeformular erstellt, in welchem die Studierenden bestätigen, dass sie alle Modulprüfungen des Grundstudiums abgeschlossen haben. Ersatzweise muss die Einzelfallentscheidung des Prüfungsausschusses zur Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden.

Um Härtefälle bei der Umsetzung der Regelung zu mindern, wird die Prüfungsorganisation in Zukunft so geregelt, dass im Rahmen des Grundstudiums oder zu Beginn des Hauptstudiums neben der regulären Prüfung auch noch eine erste Nachprüfung angeboten werden soll. Das ist insbesondere für die Fächer von Bedeutung, die im 4. Semester des Grundstudiums gelehrt werden. Hier muss dann neben der ersten Prüfung zum Semesterende bis zum Ende der Prüfungsperiode (bzw. zum Beginn des jeweiligen Wintersemesters) eine erste Wiederholungsprüfung angeboten werden.

Für die zuletzt durch Prof. Köbler im Sommersemester 2005 gehaltene Vorlesung 'Theoretische Informatik 3' können ausnahmsweise mündliche Prüfungen beantragt werden.