Prüfungsausschuss
Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Jens-Peter Redlich - Vorsitz
Tel: +49 (0)30 2093 41152, Raum: III 301
Prof. Dr. Alan Akbik - stellv. Vorsitz
Tel: +49 (0)30 2093-3027, Raum: IV 215
Prof. Dr. Verena Hafner
Tel: +49 (0)30 2093 41250, Raum: IV 122
Akad. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dr. André Frochaux
Tel: +49 30 2093 41135, Raum: III 425
Studierende
Toni Lantzsch
E-Mail: lantzsct
Vincent Zedler - Stellvertretung
Sprechzeiten:
(in der Vorlesungszeit)
Zur Zeit können keine Sprechzeiten angeboten werden.
In dringenden Fällen können Anträge per Mail gestellt werden.
FAQ
Mono-Bachelor: Informationen zum Wechsel von SPO 2015 zu SPO 2022
Krank am Prüfungstag
Der Prüfungsausschuss der Informatik hat am 8.Juli 2024 beschlossen, für alle Studiengänge, für die er zuständig ist, zum Zweck des Nachweises medizinischer Gründe für den Prüfungsrücktritt, ab sofort (Stichtag 8.Juli 2024) nebeneinander zu akzeptieren:
Variante a) einfache Krankschreibungen - d.h. als Dokument ausgestellte ärztliche Atteste, auch formlose, die eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen – werden auch in Zukunft als hinreichende Rechtfertigung für krankheitsbedingte Prüfungsrücktritte angesehen. Zusätzliches muss dieses Formblatt eingereicht werden.
Die ärztlichen Atteste (Krankschreibungen) müssen spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung als Foto oder Scan per EMail dem Prüfungsbüro zugeschickt werden (pruefungsbuero.informatik@hu-berlin.de).
ODER (alternative Möglichkeit)
Variante b) Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit (Formular des Studiendekanats) - unter Beachtung der dort festgelegten Bestimmungen hinsichtlich Form und Fristen, werden als Grundlage für die Entscheidung des Prüfungsausschusses für Informatik über krankheitsbedingte Prüfungsrücktritte akzeptiert.
Die Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit (Formular des Studiendekanats) muss spätestens am 3. Werktag nach der Prüfung als Foto oder Scan per EMail dem Prüfungsausschuss der Informatik zugeschickt werden (pa@informatik.hu-berlin.de).
In beiden Fällen ist das Originaldokument für Rückfragen mindestens 1 Monat aufzubewahren und auf Anfrage nachzureichen.
Vorsicht: Eine nur online abrufbare "digitale Krankschreibung" reicht nicht aus; benötigt wird eine ärztliche Bescheinigung auf Papier, von der Sie bitte ein Foto machen, oder die Sie einscannen, und per EMail an die jeweilige EMail-Adresse schicken. Bitte beachten Sie, dass es für Variante a) und Variante b) zwei unterschiedliche Adressen gibt.
Hinweise zur Anerkennung
Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an anderen Universitäten erbracht haben, bei uns anrechnen lassen möchten, bringen Sie bitte
- das ausgefüllte Anerkennungsformular
- den amtlichen Leistungsnachweis für die erbrachte/n Leistung/en, ggf. mit Note/n
- eine Inhaltsbeschreibung des Moduls sowie
- das Learning Agreement bei im Ausland erbrachten Leistungen
mit in die Sprechzeit des Prüfungsausschusses.
Beschlüsse
- Beschluss des PA zum Übergang zwischen Kombi-Bachelor-Studium SPO 2015 (in erster und zweiter Änderung) und Kombi-Bachelor-Studium SPO 2024
- Beschreibungen der Module für Wechselnde. Diese Module werden nicht als eigene Lehrveranstaltungen angeboten. Sie können für den Übergang in die SPO 2022 als Teil bestehender LV geprüft werden.
- Beschluss des PA zum Übergang zwischen Bachelor-Studium SPO 2015 und Bachelor-Studium SPO 2022
- Ersatzmodul im Sinne der "2-aus-3-Regel" des Bachelor-Monostudiengangs (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.04.2018)
- Regelungen für Mathematik-Module im Bachelor-Kombinationsstudiengang (SPO 2015) Informatik/Mathematik
- Beschlüsse der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 3.11.2015, geändert am 01.11.2016
- Übergang zwischen Bachelor-Studium (alt) zum Bachelor-Studium (neu: ab SoSe 2015) (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 11.2.2015, zuletzt geändert am 19.07.2016)
- Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 13.12.2012 zu mehreren Studiengängen
- Äquivalenzregelung für das „ProMINT“-Forschungspraktikum im Lehramts-Masterstudiengang Informatik (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.3.2012)
- Regelung zum "Modul mit Seminar (BSEM)" zur Studienordnung Bachelor Informatik (Mono-Bachelor) (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 9.9.2011)
Lesefassungen und sonstige Erleichterungen
- Interaktive Lesefassung der Äquivalenzregeln "2015 zu 2022". Der Link funktioniert nur aus dem HU-Netz; ein VPN ist ggf. notwendig.
- Lesefassung des Prüfungsplanes des ersten Prüfungszeitraumes SoSe24. Das ist nur ein vorläufiger Planungsstand, da sich der zweite Prüfungszeitraum ändern könnte. Die Termine im ersten Prüfungszeitraum sind beschlossen.