Nebenvereinbarung Wirtschaftswissenschaften
Nebenvereinbarung Wirtschaftswissenschaften
Entwurf der Vereinbarung zwischen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Gültig für Studenten, die sich zum WS 07/08 in das Nebenfach BWL/VWL eingeschrieben haben
Betriebswirtschaftslehre
Die Studenten/Studentinnen der Informatik und MNF II, die als Nebenfach Betriebswirtschaftslehre wählen, nehmen im Grundstudium an folgenden Lehrveranstaltungen (insgesamt 18 SWS):
- Mikroökonomie I (4 SWS)
- Buchhaltung (2 SWS)
- Kostenrechnung (2 SWS)
- Produktionstheorie (2 SWS)
- Absatztheorie (2 SWS)
- Jahresabschluss (2 SWS)
- Organisations- und Entscheidungstheorie (2 SWS)
- Finanzierung und Investition (2 SWS)
sowie im Hauptstudium wahlweise an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- einer Besonderen Betriebswirtschaftslehre entsprechend § 26 (6) DPO BWL 2000 im Umfang von 12 SWS oder
- der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (12 SWS) oder
- des Faches Statistik entsprechend § 26 (6) DPO BWL 2000 im Umfang von 12 SWS teil.
Volkswirtschaftslehre
Die Studenten/Studentinnen der Informatik und Mathematik der MNF II, die als Nebenfach Volkswirtschaftslehre wählen, nehmen im Grundstudium an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Volkswirtschaftslehre I - VI (18 SWS) teil;
im Hauptstudium wahlweise an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre entsprechend § 11 STO BWL 2000 oder
- Wirtschaftsgeschichte oder
- Ökonometrie oder
- Operations Research oder
- Statistik
Anhang
Dieser Anhang betrifft :- Studenten des Diplom-Studienganges Informatik, welche an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Wirtschaftsinfomatik im Rahmen des Nebenfach-Studiums belegen möchten sowie
- Studenten der Diplom-Studiengänge Informatik und Mathematik, welche an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Operations Research im Rahmen des Nebenfach-Studiums belegen möchten
Für Studenten des Diplom-Studienganges Informatik ist derzeit die Besondere Betriebswirtschaftslehre Wirtschaftsinformatik im Rahmen des Nebenfach-Studiums nicht wählbar.
Für Studenten der Diplom-Studiengänge Informatik und Mathematik,
welche an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Operations
Research im Rahmen des Nebenfach-Studiums belegen möchten, gilt
folgendes:
Die Veranstaltungen der BBWL/Wahlpflichtfach Operations Research dürfen
im Rahmen des Nebenfachs besucht und abgerechnet werden.
Lehrveranstaltungen der Optimierung, die von der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II angeboten werden,
werden nicht automatisch im Fach Operations Research anerkannt.
Vereinbarung zwischen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Gültig für Studenten, die sich vor dem WS 07/08 in das Nebenfach BWL/VWL eingeschrieben haben
- Entsprechend den Prüfungs- und Studienordnungen der
Diplomstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II
der Humboldt-Universität zu Berlin ist in der Regel ein Nebenfach im
Umfang von 30 Semesterwochenstunden (SWS) als integrierter Bestandteil
der Gesamtausbildung mit Betriebswirtschaftslehre bzw.
Volkswirtschaftslehre als die wählbaren Standardvarianten
vorgesehen.
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät übernimmt nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten diese wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung. Grundvoraussetzung für die Übernahme dieser wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist die Eingliederung der betreffenden Studenten/Studentinnen der Diplomstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II in die Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Diplomstudiengänge Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre, so dass sich für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen und Prüfungen ergeben. - Die Studenten/Studentinnen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät II, die als Nebenfach Betriebswirtschaftslehre wählen, nehmen
im Grundstudium an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Betriebswirtschaftslehre I - Betriebswirtschaftslehre VIII (18 SWS)
teil; im Hauptstudium wahlweise an den Lehrveranstaltungen und
Prüfungen
- einer Besonderen Betriebswirtschaftslehre entsprechend § 26 (6) DPO BWL 2000 oder
- der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre oder
- des Faches Statistik entsprechend § 26 (6) DPO BWL 2000
- Die Studenten/Studentinnen der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II, die als Nebenfach Volkswirtschaftslehre wählen, nehmen im Grundstudium an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen Volkswirtschaftslehre I - VI (18 SWS) teil; im Hauptstudium wahlweise an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen
-
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre entsprechend $ 11 STO BWL 2000 oder
- Wirtschaftsgeschichte oder
- Ökonometrie oder
- Operations Research oder
- Statistik
-
Die Prüfungsausschüsse der Institute der Mathematisch-
Naturwissenschaftlichen Fakultät II legen auf der Grundlage der Noten
der Klausuren die Note für das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre bzw.
Volkswirtschaftslehre in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprüfung
ihrer Diplomstudiengänge fest.
Bei der freien Wahl der Belegung von Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind Überschneidungen mit dem Diplom-Hauptstudiengang nicht zulässig. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss des entsprechenden Diplomstudienganges über die Zulässigkeit einer getroffenen Auswahl. Studenten/Studentinnen, die im Ausnahmefall eine andere als die vorstehenden Varianten für die Nebenfachausbildung Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre wählen möchten, richten einen entsprechenden Antrag an die Prüfungausschüsse Wirtschaftswissenschaften und des entsprechenden Institutes. Die Vorsitzenden beider Prüfungsausschüsse entscheiden gemeinsam, ob die beantragte Variante den Anforderungen eines Nebenfachstudiums entspricht und realisiert werden kann. - Die Zulassung zu den oben genannten Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Klausuren) bedarf der Anmeldung durch die Studierenden an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II im Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät entsprechend den für die Einschreibungen geltenden Fristen. Die Zulassung zu teilnahme- begrenzten Lehrveranstaltungen erfolgt entsprechend den durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät festgelegten Zulassungsgrenzen. Aus diesem Kontingent werden der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät II bis zu 90 Plätze pro Semester zugesprochen. Diese Plätze verteilen sich auf die Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II mit insgesamt höchstens 38 Teilnehmern am Nebenfachstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Die Verteilung der Plätze auf die einzelnen Institute wird innerhalb der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät II abgestimmt. Bei darüber hinausgehenden Bewerbungen erfolgt die Zulassung in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung durch Studenten/Studentinnen der Fakultäten bzw. Institute der Humboldt-Universität, mit denen die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Vereinbarungen abgeschlossen hat.
- Für die Organisation und die ordnungsmäße Durchführung der Prüfungen (Klausuren) bzw. für die Bewertung der Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät zuständig. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse der Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II für die Studenten/Studentinnen ihrer Diplomstudiengänge bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Dies gilt auch für die Behandlung von Einsprüchen gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Dabei werden die Prüfer der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einbezogen.
- Entsprechend den Prüfungs- und Studienordnungen der
Diplomstudiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II
der Humboldt-Universität zu Berlin ist in der Regel ein Nebenfach im
Umfang von 30 Semesterwochenstunden (SWS) als integrierter Bestandteil
der Gesamtausbildung mit Betriebswirtschaftslehre bzw.
Volkswirtschaftslehre als die wählbaren Standardvarianten
vorgesehen.
- Ausbildungsbedarf eines Institutes der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät II für die Nebenfächer Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, der den unter 1.2. - 1.3. getroffenen Absprachen nicht entspricht, bedarf einer Zusatzvereinbarung zwischen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem betreffenden Institut.
Ergänzungen [Link]
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