Nebenfachvereinbarung Physik

Vereinbarung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät I und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät II zum Nebenfachstudium Physik für Studierende des Diplomstudienganges Informatik


  1. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II vereinbaren folgende Ordnung für das Nebenfach Physik für Studierende des Diplomstudienganges Informatik:
    Grundstudium
    • Teilnahme an den experimentell orientierten Teilen des integrierten Kurses Physik I und II für den Diplomstudiengang Physik oder an den Teilen I und II einer für die Lehramtsanwärter der Physik angebotenen Vorlesung Experimentalphysik. Für die Nebenfachausbildung werden jeweils 6 SWS Vorlesungen aus den ersten beiden Semestern des Kurses empfohlen, dazu 6 SWS Übungen/Praktika.

    Hauptstudium

    1. Das Institut für Physik bietet (jährlich beginnend) eine dreisemestrige Kursvorlesung (jeweils 4 SWS) mit Übungen (jeweils 2 SWS) zum Thema "Theoretische Physik für Studierende der Mathematik und der Informatik" speziell für die Teilnehmer am Nebenfach der beiden genannten Studiengänge an.
    2. In jeder der Übungen kann ein Leistungsnachweis erworben werden, zu erbringen durch jeweils eine erfolgreich absolvierte Klausur und/oder durch erfolgreiche Bearbeitung der in den Übungen angebotenen Aufgaben; die Bedingungen werden zum Beginn des jeweiligen Zyklus bekanntgegeben.

    Leistungsnachweise

    • Die Leistungsnachweise werden von den für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortlichen Lehrenden ausgefertigt und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Diplomstudiengang Physik gegengezeichnet. Sofern der Leistungsnachweis eine speziell auf die Nebenfachausbildung bezogene Lehrveranstaltung betrifft, muß dies aus dem Leistungsnachweis ausdrücklich hervorgehen.

    Prüfungen

    1. Die Studierenden im Nebenfach Physik legen im Rahmen ihrer Diplom- Vorprüfung und ihrer Diplom-Prüfung jeweils eine Prüfung im Nebenfach Physik ab. Die PrüferInnen - in der Regel die Lesenden der o.g. Nebenfachveranstaltungen- werden vom Prüfungsausschuss für den Diplomstudiengang Physik bestellt.
    2. Für die Gestaltung der Prüfungen gelten die §§ 4,5,6,7,10,11,12 und 15 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Physik vom 11. Mai 1995 sinngemäß.
    3. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über den Prüfungsausschuss für den Diplomstudiengang Physik. Das Prüfungsprotokoll und gegebenenfalls weitere Papiere wie Anerkennungen usw. werden nach abgeschlossener Prüfung an den Prüfungsausschuss für den Diplomstudiengang Informatik zur Einordnung in die Prüfungsakte übergeben.
    4. Zur Anmeldung für die Prüfungen im Nebenfach Physik müssen folgende Leistungsnachweise vorgelegt werden:
      1. Für die Teilprüfung Nebenfach Physik der Diplom-Vorprüfung:
        1 Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen/Praktika der im Grundstudium angebotenen Veranstaltungen.
      2. Für die Teilprüfung Nebenfach Physik der Diplomprüfung:
        1 Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen zur Vorlesung "Theoretische Physik für Studierende der Mathematik und der Informatik"
    5. Die Prüfung im Nebenfach Physik geht als "Teilprüfung Nebenfach Physik" (mit einer Prüfungsnote) in die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplomprüfung ein.
    6. Die Prüfungszeiträume entsprechen in der Regel denen für den Diplomstudiengang Physik. Abweichend davon können andere Zeiträume zwischen den Prüfungsausschüssen der beteiligten Studiengänge/Institute vereinbart werden.

Abweichende Gestaltung des Nebenfachstudiums

Studierende, die eine andere als die oben empfohlene Variante eines Nebenfachstudiums Physik wählen möchten, müssen diese Variante den Prüfungsausschüssen für die beteiligten Diplomstudiengänge Physik und Informatik vorlegen. Beide Prüfungsausschüsse, gegebenenfalls vertreten durch ihre Vorsitzenden, entscheiden gemeinsam, ob die vorgelegte Variante den Anforderungen eines Nebenfachstudiums entspricht. Beide Prüfungsausschüsse gewährleisten, daß jede(r) Studierende, die/der ein derart bestätigtes Nebenfachstudium absolviert hat, zwei Prüfungen zu seinem Nebenfachstudium ablegen kann, die als "Teilprüfung Nebenfach"(mit einer Prüfungsnote) in die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplomprüfung eingehen. Die Prüfungen werden in der Regel von einem Professor der Physik (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I) abgenommen. In Ausnahmefällen können diese Prüfungen auch von Professoren der Informatik (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II) abgenommen werden, wenn das durch den Prüfungsausschuss Physik bestätigt worden ist.

Stundenumfang: Ansprechpartner:
  • Grundstudium 12 SWS
  • Hauptstudium 18 SWS
Frau Andrea Voigt
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zuletzt geändert: 24.03.09 WI
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